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thirty bees forum

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Hallo,

welches Modul werdet ihr nutzen? Ich vermute, dass hier der Weg sein wird, ein Modul zu erwerben, dass 'alles' rechtskonform darstellt.

Posted (edited)

Hi, ich fand eine (ich finde coole) Möglichkeit, die Produktvarianten dazu zu nutzen,  d.h. wenn ich bei einem Artikel das Garantielabel anzeigen muss, wähle ich dazu einfach die entsprechenden Varianten aus und es wird angezeigt.  Varianten sind dazu angelegt bspw. in verschiedenen Sprachen und verschiedenen Angaben zur Garantiedauer (Jahre).

Kein extra Modul und super flexibel, ein bisschen Code und in der Nutzung genauso viel "Aufwand" wie mit einem Modul - aber ohne Modul und Updatesicher.  >  können wir gerne hier weiter besprechen.

 

Das (immer anzuzeigende) Gewährleistungslabel habe ich im letzten Schritt vom Checkout eingebaut.  @Pedalman

Die zwei von der EU bereitgestellten Grafiken EN und DE (oder andere Sprachen falls zutreffend) hochladen in /theme/img    und dann für das Gewährleistungslabel braucht es in meinem Fall in  /theme/order-payment-classic.tpl   und  /theme/order-payment-advanced.tpl  nur folgendes  (habe das nach   </div> von #HOOK_PAYMENT eingefügt) :

 

    {* --- EU-Gewährleistungslabel (Pflicht ab 27.09.2026) --- *}
    <div class="gwl-label" style="margin:18px 0; text-align:center;">
        {if $lang_iso == 'en'}
            <img src="{$img_dir}gewaehrleistungs-label-en.png"
                 width="1009" height="1427"
                 alt="EU guarantee of conformity label: information about your statutory rights"
                 style="display:inline-block; width:100%; max-width:420px; height:auto;" />
        {else}
            <img src="{$img_dir}gewaehrleistungs-label-de.png"
                 width="1009" height="1427"
                 alt="EU-Gewährleistungslabel: Informationen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten"
                 style="display:inline-block; width:100%; max-width:420px; height:auto;" />
        {/if}
    </div>
    {* --- Ende Gewährleistungslabel --- *}

 

Edited by DRMasterChief
  • 3 weeks later...
Posted (edited)

Ich denke, dass so ein großer Aufwand für das Gewährleistungslabel gar nicht nötig ist. Aus den offiziellen Richtlinien kann man interpretieren, dass eine einfache CMS Seite ausreicht.

Quote

On the product catalogue page, add a sentence informing consumers about their legal
guarantee rights (e.g. “Your legal guarantee rights”), where the harmonised notice shall
then appear on the first mouse click or mouse roll-over.

Ich persönlich benutze das "Block CMS" modul und verweise darüber auf die entsprechende CMS Seite.

Anscheinend muss man das Label aber auch zur Bestätigungsmail hinzufügen.

Quote

The harmonised notice should also be included in the confirmation email.3

3 See also Commission notice Guidance on the interpretation and application of Directive 2011/83/EU of
the European Parliament and of the Council on consumer rights (Text with EEA relevance) 2021/C 525/01
including Section 4.4 Confirmation of the contract:
https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52021XC1229%2804%29&qid=1640961745514

Meine implementierung ist in beiden Fällen (CMS, Email) wie folgt.

Deutsch:

<a href="https://europa.eu/youreurope/garantien">
  <img src="https://domain.tld/img/cms/Legal-guarantee-harmonised-notice_de.jpg" alt="Gewährleistungslabel" title="Gewährleistungslabel mit den wichtigsten Infos zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht" width="880" height="1199" style="border: 1px solid #515560;">
</a>

Englisch:

<a href="https://europa.eu/youreurope/guarantees">
  <img src="https://domain.tld/img/cms/Legal-guarantee-harmonised-notice_en.jpg" alt="Harmonised notice" width="884" height="1200" title="Harmonised notice highlighting the main elements of the legal guarantee of conformity" style="border: 1px solid #515560;">
</a>

 

Edited by Bird
Klarstellung Gewährleistungslabel
Posted

Hallo @Bird

der Aufwand ist sehr unterschiedlich.  Für das Gewährleistungslabel ist es relativ einfach  (das ist das Label das man immer anzeigen muss und auch im stationären Handel aushängt).

Für das Garantielabel (das ist auch technisch was ganz anderes als das Gewährleistungslabe),  ist es schon deutlich aufwändiger es gut im Shop umzusetzen.

>>  Wir dürfen die Anforderungen und Technik dahinter keinesfalls vermischen 😝  - das passiert aber leider sehr häufig wenn man online unterwegs ist.      (ist dir das soeben auch passiert? )

  • Thanks 1
Posted

Hey @DRMasterChief

da ich mich zu dem Garantielabel nicht so sehr informiert habe, kann es wohl sehr gut sein, dass ich die Anforderungen mit dem Gewährleistungslabel vermischt habe. :classic_laugh:

Trotzdem wollte ich nur vermitteln, dass man für das Gewährleistungslabel nicht zwangsläufig das Thema (.tpl dateien) anpassen muss.

Posted

Ja klar,  ist auch eine gute Information.

Nach derzeitigem Stand ist jedoch nur die Info in einem CMS nicht ganz so ausreichend...  es muss deutlich sichtbar vor Abgabe des Kaufwillens sichtbar sein,  d.h. wie man es dreht und wendet bleibt fast nur irgendein Step im Checkout übrig...   Das Gewährleistungslabel darf (aktuell noch) auch nicht ausklappbar, ausgeblendet etc. sein.


Wir haben die Anzeige drin direkt nach Auswahl "payment option",  ergänzt mit einem kleinen Hinweis daß es eine gesetzliche Pflichtinformation ist. Ggf. verwirrt es die Kunden dann die ersten Wochen etwas weniger. 

Der große Unterschied ist da eben bspw. zum Garantielabel, das darf nämlich ausdrücklich (halb) ausgeblendet sein usw....  und die Angaben zur erweiterten Garantie wenn mehr als 2 Jahre müssten dann sogar im Warenkorb erscheinen und in der Bestellbestätigung sichtbar sein. Das ist dann schon mehr Aufwand.

Posted (edited)

Kurz zur Klarstellung, hier als schnelle grafische Übersicht, damit wir hier sehr gerne über die technische Umsetzung weiterdiskutieren können.  Es sind zwei Labels (das eine ist eigentlich eine "Mitteilung", daran erkennt man schon daß die immer erfolgen muss) die eindeutig verschiedene Zwecke und Anforderungen haben.

Richtet sich das Verkaufsangebot innerhalb Deutschlands dann müssen natürlich die Labels mit deutscher Sprache genutzt werden.

euharmon.jpg

Edited by DRMasterChief
Posted (edited)
On 10/9/2026 at 2:17 PM, DRMasterChief said:

Nach derzeitigem Stand ist jedoch nur die Info in einem CMS nicht ganz so ausreichend...  es muss deutlich sichtbar vor Abgabe des Kaufwillens sichtbar sein,  d.h. wie man es dreht und wendet bleibt fast nur irgendein Step im Checkout übrig...   Das Gewährleistungslabel darf (aktuell noch) auch nicht ausklappbar, ausgeblendet etc. sein.

Ich möchte hier keinen Krieg anzetteln :classic_biggrin:, aber ich verstehe nicht ganz, wo du diese Informationen her hast. In der offiziellen Richtlinie steht lediglich folgendes:

Quote

In a digital environment, the harmonised notice should be displayed in a prominent manner, for
example placed as a general reminder on the website of the seller. Its role is to signal the
presence of the legal guarantee of conformity and provide a pathway to more detailed information, just as it does in physical retail settings.

https://commission.europa.eu/publications/practical-guidelines-and-high-resolution-vector-files-eu-notice-and-label-product-guarantees_en 

Wie man jetzt "prominent manner" interpretieren mag, ist wohl jedem selbst überlassen. (Klassischer Fall von Gesetz vor Implementierung)

Ich interpretiere es so, dass es einfach auf jeder Seite einen Link geben muss, der einen sofort zu dem Label führt, ähnlich einer Impressumsseite / Datenschutzerklärung.

In den angehängten Bildern ist ein Beispiel zu sehen, bei dem im Header ein Link zu sehen ist, der dann zu dem Gewährleistungslabel (scheinbar auf einer separaten Seite) führt.

Quote

On the header of the seller website, add a sentence informing consumers about their legal guarantee rights (e.g. “Your legal guarantee rights”) where the harmonised notice shall then appear on the first mouse click or mouse roll-over.

Dieses Beispiel unterscheided sich kaum von meinem Vorschlag, nur dass ich den Link im Footer, bzw. in dem CMS Block darstelle.

test-046.jpg

test-049.jpg

Edited by Bird
Posted (edited)

Hallo, ich kenne die Beispiele auch und auch die "practical Guidelines" die (leider) im Nachhinein so rausgegeben wurden.  Diese sind jedoch nicht rechtsverbindlich, sondern der reine Gesetzestext der EU.

Ich habe meine Infos bzw. Interpretation von etwa 6-8 beratenden Seiten von Anwaltskanzleien bzw. IHK usw., die alle darauf abzielen daß die Umsetzung zu 95% nur vollständig ist, wenn der Hinweis zur Gewährleistung "unmittelbar und deutlich vor" Kaufabschluss gezeigt wird.  Ist es hinter einem Link versteckt "deutlich" sichtbar?  Wir wissen es noch nicht...  Ist es zwanghaft vor dem Kaufabschluss (Button jetzt kaufen) deutlich sichtbar - ja schon.

 

Wie du schreibst, es ist da leider nichts 100% sicher bis man erste Urteile dazu hätte...  also abwarten und Kaffee trinken.  Wobei man auch erkennen muss, daß das Abmahnrisiko daher in dem Bereich eher gering ist (außer man hat die Labels nirgendwo). Abwarten ist also vielleicht kein Problem  🙂 

Die "practical Guidelines" haben das Ganze ja noch mehr verblödet, da sie beim Gewährleistungslabel die geschachtelte Anzeige in einem Beispiel aufführen, was laut dem Gesetz nicht geht.  Warum das darin so auftaucht weiß von den Anwälten auch niemand. Man könnte annehmen daß "nicht ausdrücklich erwähnt" auch "nicht ausdrücklich verboten" bedeuten kann, das ist im Rechtskontext aber eigentlich nicht der Fall.  Die geschachtelte Anzeige geht nur ausdrücklich für das GARAN Label.

Edited by DRMasterChief
Posted (edited)

@DRMasterChief 

Ich habe mir jetzt die entsprechenden Gesetzestexte mal im Detail angeschaut und muss Dir zustimmen, dass eine einfache Verlinkung im Footer womöglich doch nicht so ganz ausreicht.
Allerdings habe ich auch eine neue Lösung gefunden.

Nämlich das Advanced EU Compliance Modul.

Da wir unsere Rückgabebedingungen / Widerrufsrecht in unseren AGB miteingebaut haben, hatte ich die Idee, die vorhandene "Revocation Terms within ToS" Funktion für die Gesetzliche Gewährleistung zu benutzen.

Damit hat man also eine klare Zustimmung des Kunden, dass dieser die Gewährleistung zur Kenntnis genommen hat.

Quote

Allgemeine Geschäftsbedingungen

[ ] Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gesetzliche Gewährleistung habe ich zur Kenntnis genommen.

Ich könnte das AdvancedEU Modul für die Gesetzliche Gewährleistung dementsprechend anpassen, dass man nur noch eine CMS Seite hinzufügen muss und in dem Modul auswählt. Vorher wollte ich aber fragen, was Du und @Pedalman von dieser Idee haltet. Die CMS Seite würde dann, wie die AGB, als iFrame popup nach Klick auf den Link erscheinen.

Ich bin mir im klaren darüber, dass die geschachtelte Anzeige noch umstritten ist. Aber da sie in den Guidelines explizit vorkommen, bin ich zuversichtlich, dass sich das auch noch ändern wird.

Die Idee, die Notiz in die Checkbox einzufügen, erfüllt jedenfalls die Pflicht, die Notiz beim "point of sale" auszustellen.

Edited by Bird
Posted (edited)

Hi, 

ich habe da so eine Vermutung....  du sagst mit dem Link  ...dass dieser die Gewährleistung zur Kenntnis genommen hat...    ist aber wohl egal ob das so ist oder nicht, denn die gesetzliche Forderung ist ganz simpel:  du musst den Gewährleistungshinweis ANZEIGEN lassen, also als Bild, so wie es ist, ohne Veränderung.

Also wäre das erstmal nicht durch einen Link möglich. IFrame u.ä. wird ebenso kritisch gesehen, denn Popup-Fenster, IFrame etc. können ja durch Blocker verhindert werden, dann wird dem Kunden der Hinweis nicht angezeigt, schuld bist du und nicht der Kunde der einen Blocker nutzt.

Ob das AEUC-Modul sonst noch was dafür hergibt kann ich grade nicht beurteilen. Ich kenne das Modul nur noch von "damals" bei der Einführung und es scheint wohl eher mit heißer Nadel gestrickt zu sein. Wieviele Änderungen man da manuell macht müsste man sehen...

Das ganze Thema ist nervig, wir merken es hier schon  🙂  oder man lässt es drauf ankommen, hat das Geld und kann eine Abmahung ausstehen oder beobachtet mal wie sich das die nächsten Monate entwickelt in der Rechtsprechung.  Die Kunden scheint es im Checkout als Bild nicht massiv zu stören und es stellt sich ja eine gewisse Gewöhnung ein, da man es eigentlich in jedem Shop sehen wird und auch hier beim Aldi etc.

> Gehe davon aus, daß du es so umsetzen musst wie in einem Geschäft. Dort muss das als ausgedruckter Zettel vor dem Kauf (also ggf. im Eingangsbereich) aushängen und tut es auch in den meisten Geschäften.  Hinschauen tun da die wenigsten Kunden, aber darum gehts ja leider nicht.

 

Edited by DRMasterChief
Posted (edited)

Also der Sinn des Gesetzes ist ja, dass sichergestellt werden soll, dass der Kunde über die gesetzliche Gewährleistung informiert ist. Demnach wäre es meiner Meinung nach nicht verkehrt, wenn der Kunde das auch bestätigen soll. Natürlich ist das nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dadurch ist der Betreiber des Shops auf der sicheren Seite.

Und wie ich bereits erwähnt habe (und wir uns Einig sind), ist eine geschachtelte Anzeige der Mitteilung zur Zeit weder explizit erlaubt noch verboten.

Das man die Mitteilung so anzeigen muss, wie in einem lokalen Geschäft, ist tatsächlich unmöglich und wird im Gesetzestext sogar erwähnt. (Wie z.B. soll man mindestens A4 auf einem Smartphone anzeigen?)

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1960 DER KOMMISSION

Quote

Artikel 1

Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht

Die Gestaltung und der Inhalt der harmonisierten Mitteilung nach Artikel 22a Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU entsprechen den Angaben in Anhang I dieser Verordnung.

 

ANHANG I

HARMONISIERTE MITTEILUNG ÜBER DAS GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGSRECHT

(1)

Keines der Elemente der harmonisierten Mitteilung ist editierbar.

(2)

Für die Mitteilung gelten folgende Farbwerte:

a)

Blau: Pantone Reflex Blue C, CMYK: C:100% M:80% Y:0% K:0%, RGB: R:0% G:51% B:153%, HEX: #003399;

b)

Gelb: Pantone Yellow C, CMYK: C:0% M:0% Y:100% K:0%, RGB: R:255% G:237% B:0%, HEX: #FFEDOO;

c)

Schwarz: Pantone Black 6 C, CMYK: Schwarz, RGB: R:0% G:0% B:0%, HEX: #000000;

d)

Weiß: Pantone 000C, CMYK: Weiß, RGB: R:255% G:255% B:255%, HEX: #FFFFFF.

(3)

Der QR-Code führt zur Sprachauswahl für den Abschnitt über das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Portal „Ihr Europa“. Der QR-Code muss unter normalen Beleuchtungsbedingungen mit einem mobilen Standardgerät ablesbar sein.

(4)

Bei Verträgen, bei denen es sich nicht um über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossene Fernabsatzverträge handelt, kann die harmonisierte Mitteilung farbig (CMYK) oder schwarz-weiß sein. Die Mindestgröße der harmonisierten Mitteilung beträgt A4; sie kann aber auch in größeren Formaten (A3, A2, A1) gedruckt werden.

(5)

Bei über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzverträgen muss die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht farbig (RGB) sein.

Richtlinie 2011/83/EU

Quote

Artikel 22a

Harmonisierte Mitteilung und harmonisierte Kennzeichnung

(1)   Um sicherzustellen, dass die Verbraucher in der gesamten Union gut informiert sind und ihre Rechte leicht verstehen können, wird für die Bereitstellung von Informationen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe l eine harmonisierte Mitteilung und für die Bereitstellung von Informationen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe ea und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe la eine harmonisierte Kennzeichnung verwendet.

(2)   Bis 27. September 2025 legt die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten die Gestaltung und den Inhalt der in Absatz 1 genannten harmonisierten Mitteilung fest.

(3)   Die harmonisierte Mitteilung enthält die wichtigsten Elemente des gesetzlichen Gewährleistungsrechts, einschließlich seiner in der Richtlinie (EU) 2019/771 festgelegten Mindestdauer von zwei Jahren und eines allgemeinen Verweises darauf, dass das gesetzliche Gewährleistungsrecht nach nationalem Recht länger sein kann.

(4)   Bis 27. September 2025 legt die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten die Gestaltung und den Inhalt der in Absatz 1 genannten harmonisierten Kennzeichnung fest.

(5)   Die harmonisierte Mitteilung und die harmonisierte Kennzeichnung sind für die Verbraucher leicht erkennbar und verständlich sowie für Unternehmer leicht zu verwenden und zu reproduzieren.

(6)   Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 27a genannten Prüfverfahren erlassen.

 

Soweit ich es beurteilen kann, steht nirgendwo in welcher Weise man diese Mitteilung auszustellen hat. Im Geschäft kann man sie also neben der Kasse oder an der Tür anbringen (oder sogar als Tischdecke).

Im Onlineshop kann man sie demnach auch auf einer CMS Seite anbringen, solange man gewährleistet, dass der Kunde vor Kaufabschluss über die gesetzliche Gewährleistung informiert wird und, dass die Mitteilung farbig (RGB) ist.

Edited by Bird
Posted

DIN A4 online natürlich nicht, aber responsiv wird wohl als Stand der Technik 2026 vorausgesetzt,  d.h. du musst die Grafik halt üblich für mobile Endgeräte bereitstellen und sie nicht absichtlich kleiner oder so klein machen, daß man sie nicht mehr lesen kann,  bspw. also mind. 420px breit was auf gängigen Smartphones angezeigt werden kann.

Suche dir ggf. auch mal Infotexte/Meinungen zu dem Thema aus anderen EU-Ländern.

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