Here's a statement from the trade association (a specialized lawyer provided information on this). I'm including the German text here so you can use a translation yourself. I think this conveys the information most accurately.
I'm really having doubts about the login issue.
Durch den Widerrufsbutton soll sichergestellt werden, dass Verbraucher einen Vertrag ebenso leicht widerrufen können, wie sie den Vertrag abschließen konnten.
Die Ausübung des Widerrufsrechts soll nicht aufwendiger sein als das Verfahren für den Vertragsabschluss.
Der Widerrufsbutton muss für registrierte Kunden und nicht registrierte Gastbesteller bereitgestellt werden. Die Widerrufsfunktion muss grundsätzlich auch ohne Login erreichbar sein.
Die gesetzlich vorgeschriebene vierzehntägige Widerrufsfrist läuft jedoch erst ab Erhalt der Ware und somit kundenindividuell. Laut dem Gesetzentwurf reicht es aus, wenn die Widerrufsfunktion ohne Rücksicht auf die individuellen Widerrufsfristen pauschal angezeigt wird.
Ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers für einen bestimmten Vertragsgegenstand erloschen, wird es durch die Bereitstellung eines Widerrufsbuttons durch den Unternehmer auf seiner Website nicht wieder aktiv.
In der Regel wird den Vorgaben dadurch entsprochen, dass der Widerrufsbutton deutlich beschriftet wird, beispielsweise mit „Vertrag widerrufen". Der Button ist optisch hervorzuheben (z. B. Farbwahl, Kontraste) und muss auf der Hauptinternetseite verfügbar sein. Dabei ist er eindeutig von anderen Informationen wie den AGB, dem Impressum oder der Datenschutzerklärung abzugrenzen.
Nach dem Klick auf den Button (auf der Hauptseite) ist der Verbraucher zunächst auf eine separate Seite weiterzuleiten, auf der er bestimmte Vertragsinformationen eingeben und dann eine weitere Schaltfläche, z.B. „Widerruf bestätigen“, anklicken muss, um den Widerruf zu erklären.
Bei den Vertragsinformationen (damit der Widerruf dem richtigen Vertrag zugeordnet werden kann) ist folgendes abzufragen:
Name des Verbrauchers
Daten zur Identifizierung des Vertrags (z. B. Bestell-, Auftrags- oder Vertragsnummer)
Angaben dazu, wie der Eingang des Widerrufs bestätigt werden soll (in der Regel per automatisierter E-Mail).
Der Widerruf ist also samt Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs zu bestätigen.
Wurden mehrere Verträge abgeschlossen oder umfasst der zu widerrufende Vertrag mehrere Waren oder Dienstleistungen, so muss der zu widerrufende Vertrag oder Vertragsteil vom Verbraucher konkret benannt werden.